AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Industrieservice Kügler für den Servicebereich

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Fa. Industrieservice Kügler -nachstehend Auftragnehmer genannt mit seinem jeweiligen Vertragspartner -nachstehend Auftraggeber genannt.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1
Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder des unterschriebenen Angebots mit dem Zusatz „Angebot angenommen“ auf dem Postweg oder per E-Mail und der Bestätigung durch den Auftragnehmer per E-Mail zustande.

2.1.1
Ein Vertrag kann in Ausnahmefällen auch durch Übermittlung per Telefon zustande kommen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle eine schriftliche Auftragsbestellung unverzüglich vorzunehmen, spätestens innerhalb von 24 Stunden.

2.2
Der Auftragsumfang ist durch den Auftraggeber so genau als möglich zu definieren.

3. Vertragsbeginn

3.1
Der Vertrag zwischen den Parteien beginnt mit der Bestätigung der Auftragsannahme durch den Auftragnehmer und endet mit der Abnahme der erbrachten Leistung, d.h. Unterschreiben des Serviceberichts.

3.2
Eine Kündigung des durch den Auftragnehmer bestätigten Auftrages ist beidseits nur aus wichtigem Grund zulässig.

3.3
Im Falle der Kündigung des bestätigten Auftrages durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, 20 % des zu erwartenden Werklohnes als pauschalierte Vergütung in Rechnung zu stellen. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührt.

4. Kostenvoranschlag

4.1
Ein Kostenvoranschlag wird nur erstellt, wenn dieser ausdrücklich angefordert wird.

4.2
Ein Kostenvoranschlag ist nur dann verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben und hierfür die Gewähr für die Richtigkeit übernommen wird. Ein schriftlicher Kostenvoranschlag ohne Gewährübernahme kann ohne Rückfragen bis zu 20% des Netto-Auftragswertes durch den Auftragnehmer überschritten werden.

5. Zahlungsbedingungen

5.1
Die vom Auftragnehmer in Rechnung gestellte Vergütung ist nach Rechnungserhalt zu den dort aufgeführten Bedingungen zur Zahlung fällig.

5.1.1
Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Abschlagszahlungen, fällig binnen 4 Tagen ab Rechnungszugang, in Höhe von 90 % des Wertes der jeweils erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.

5.2
Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so hat der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu bezahlen. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung von Fälligkeitszinsen ebenso wie die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens vor.

5.3
Der Auftraggeber kann aufrechnen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.4
Versandbedingungen: ab Werk, ausschließlich Verpackung. Zahlbar sofort rein netto.

5.5
Bei Scheckzahlungen durch den Auftraggeber wird eine Bearbeitungsgebühr des Auftragnehmers in Höhe von € 50,00 erhoben.

5.6
Barauslagen und besondere Kosten, die dem Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden dem Auftraggeber weiter berechnet.

5.7
Sämtliche Leistungen und Forderungen des Auftragnehmers verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

5.8
Sämtliche Ersatzteilpreise des Auftragnehmers verstehen sich zuzüglich Fracht und Verpackung. Sollten Ersatzteile nicht benötigt werden, werden diese vom Auftraggeber oder Auftragnehmer zurück geschickt. Fracht und Verpackung bzw. anfallende Überprüfung und Einlagerungskosten für die Rücksendung hat ebenfalls der Auftraggeber zu tragen.

6. Reisekosten

6.1
Die Reisekosten der Mitarbeiter des Auftragnehmers (einschl. der Kosten des Transports und der Transportversicherung, des persönlichen Gepäcks, sowie den mitgeführten und des versandten Werkzeugs) werden nach Auslage in Rechnung gestellt. Hierzu zählen auch evtl. Kosten für die Visa-Beschaffung sowie für vorgeschriebene ärztliche und gesundheitspolizeiliche Untersuchungen und Verrichtungen, ferner Abgaben, Sicherheitsleistungen und sonstige Zahlungen beim grenzüberschreitenden Verkehr.

6.2
Zu den Reisekosten gehören auch die Kosten einer Heimreise nach jeweils fünf Tagen Einsatzzeit, sofern an diesen Tagen gearbeitet wird.

6.3
Sofern nichts anderes vereinbart, werden die Kosten der erforderlichen Flugreisen berechnet. Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges wird Kilometergeld in Höhe von 0,60 € je angefangenen Kilometer berechnet. Die Auswahl des Beförderungsmittels obliegt dem Auftragnehmer.

6.4
Ist die Unterkunft mehr als 5 Kilometer vom Einsatzort entfernt, werden die täglichen Fahrtkosten und die tägliche Wegezeit als Reisezeit verrechnet.

7. Kosten bei Arbeitsunterbrechungen

7.1
Arbeitsunterbrechungen, welche nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7.2
Nach Abschluss der Arbeiten durch den Auftragnehmer, spätestens jedoch am Ende einer jeden Arbeitswoche, hat der Auftraggeber auf der ihm vorzulegenden Arbeitsbescheinigung die aufgewendeten Stunden zu bescheinigen. Diese Bescheinigung ist für den Auftraggeber hinsichtlich Umfang und Art der Arbeiten verbindlich.

8. Leistungsumfang

8.1
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen die aufgelisteten Aufgaben, wie sie vom Auftraggeber erteilt wurden.

8.2
Ist dem Auftragnehmer die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrages nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

9. Abwicklung von Austauschteilen

9.1
Von der Auftragnehmerin angegebene Preise für Austauschteile (einzubauendes Ersatzteile) gelten nur unter der Bedingung, dass der Auftragnehmerin ein entsprechendes Gebrauchsteil (auszubauendes Werkteil) zur Verfügung gestellt wird.

9.2
Wird das Gebrauchsteil gem. 9.1 der Auftragnehmerin nicht innerhalb 2 Wochen (Inland) oder 6 Wochen (Ausland) nach Gefahrübergang des Austauschteils gem. 9.1 auf den Auftraggeber zur Verfügung gestellt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, anstelle des Preises für ein Austauschteil den Preis für das entsprechende Neuteil in Rechnung zu stellen.

9.3
Gebrauchsteile sind durch den Auftraggeber versichert und frei Haus an den Auftragnehmer zu übersenden.

10. Abnahme

10.1
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abnahme der Arbeiten, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist oder eine im Einzelfall vertraglich vorgesehene Erprobung des montierten Liefergegenstandes stattgefunden hat.

10.2
Erfolgt keine Anzeige, oder ist diese nicht möglich, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 3 Arbeitstagen nach Beendigung der Tätigkeit des Auftragnehmers, spätestens mit Inbetriebnahme der Maschine oder des Gerätes als erfolgt.

11. Mangelansprüche des Auftraggebers

11.1
Offensichtliche Mängel unserer Leistungen und Lieferungen muss der Auftraggeber innerhalb von sieben Werktagen nach Abnahme oder Inbetriebnahme schriftlich bei dem Auftragnehmer anzeigen; andernfalls gilt die Mängelrüge als verspätet im Sinne des § 377 HGB.

11.2
Die Mangelansprüche des Auftraggebers hinsichtlich der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen und Lieferungen wird insgesamt auf das Recht auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurück treten. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über.

11.3
Stellt sich im Rahmen der Erfüllung der Mängelansprüche gem. 11.2 dieser AGB heraus, dass der beanstandete Mangel auf eine andere technische Ursache zurück zu führen ist, als sie bei dem ursprünglichen Serviceeinsatz vorlag, so scheiden Mangelansprüche aus mit der Folge, dass der entstandene und zu belegende Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung gestellt wird.

11.4
Der Auftraggeber ist mit Mangelansprüchen für Defekte ausgeschlossen, die durch Beschädigung, falsche Anschlüsse oder Bedienung seitens des Auftraggebers verursacht werden sowie Schäden infolge höherer Gewalt, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer und/oder elektronischer Teile, sowie Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.

11.5
Die Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren in 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Abnahme gem. Ziff. 8 dieser AGB.

12. Eigentumsvorbehalt

12.1
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an sämtlichen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Auftrag vor.

12.2
Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers veräußern, verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstiger Maßnahmen durch Dritte hat der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

12.3
Der Auftraggeber tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich Umsatzsteuer ab, sofern er den Kaufgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter verkauft.

13. Haftung durch den Auftragnehmer und Verjährung

13.1
Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Auftragnehmer -aus welchen Rechtsgründen auch immer- nur:
bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit der Industrieservice Kügler, ihrer Organe oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Beseitigung wir ausdrücklich garantiert haben, bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird, bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
In letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

13.2
Die Ansprüche des Auftraggebers aus welchem Rechtsgrund auch immer verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.

14. Verschwiegenheitspflicht
Der Auftragnehmer verpflichtet sind, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

15. Entschädigung
Im Falle eines Rücktrittes oder einer Kündigung von einem bestellten Auftrag insbesondere bei Ersatzteilbestellungen stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Bearbeitungspauschale von € 150,00 in Rechnung. Des weiteren werden die Fracht- und Verpackungskosten die dem Auftragnehmer anfallen dem Auftraggeber weiter berechnet insbesondere Einlagerungs-/Überprüfungskosten beim Hersteller/Lieferanten. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

16. Gerichtsstand

16.1
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

16.2
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist Helsa.

16.3
Die Gerichtsstandvereinbarung gem. Ziff. 16.2 gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

17. Sonstige Bestimmungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

18. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmung ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil ab er wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.